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   OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19   

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https://dejure.org/2020,42004
OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19 (https://dejure.org/2020,42004)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2020 - 13 UF 6/19 (https://dejure.org/2020,42004)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 13 UF 6/19 (https://dejure.org/2020,42004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Versorgungsausgleichs; Berufstätigkeit beider Ehegatten mit ähnlichem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Versorgungsausgleichs; Berufstätigkeit beider Ehegatten mit ähnlichem Einkommen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 18/18

    Beschwerde gegen den Ausschluss eines Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Die Erwartung, der Verzichtende werde künftig auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein, führt nur dann zur Sittenwidrigkeit der getroffenen Vereinbarung, wenn die prognostizierte Bedürftigkeit auf einem ehebedingten Nachteil beruht (BGH, NJW 2007, 904; Senat, Beschl. v. 03.07.2014, 13 UF 245/13, juris; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2019, 16867).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2014 - 13 UF 245/13

    Versorgungsausgleich: Gerichtliche Kontrolle eines vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Die Erwartung, der Verzichtende werde künftig auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein, führt nur dann zur Sittenwidrigkeit der getroffenen Vereinbarung, wenn die prognostizierte Bedürftigkeit auf einem ehebedingten Nachteil beruht (BGH, NJW 2007, 904; Senat, Beschl. v. 03.07.2014, 13 UF 245/13, juris; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2019, 16867).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. BGH FamRZ 2018, 577 Rn. 19).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    In diesem Verzicht liegt ein Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. BGH FamRZ 2014, 629, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Die Erwartung, der Verzichtende werde künftig auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein, führt nur dann zur Sittenwidrigkeit der getroffenen Vereinbarung, wenn die prognostizierte Bedürftigkeit auf einem ehebedingten Nachteil beruht (BGH, NJW 2007, 904; Senat, Beschl. v. 03.07.2014, 13 UF 245/13, juris; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2019, 16867).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2015 - 13 UF 102/14

    Pflicht des Gerichts zur Inhalts- und Ausübungskontrolle betreffend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Sachverhaltsumstände geben nur dann zu einer näheren Prüfung Veranlassung, wenn sich nach dem sogenannten Veranlassungsprinzip das Vorliegen einer typischen Unwirksamkeitsfallgruppe - wie etwa erhebliche Einkommensunterschiede oder einseitige Erwerbstätigkeit während der Ehezeit - aufdrängt (Senat, BeckRS 2016, 1427; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers, VersAusglG, 3. Aufl. 2018 § 8 Rn. 57).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Soweit ein Vertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, hat sodann grundsätzlich eine Ausübungskontrolle gemäß § 242 BGB zu erfolgen, wonach zu prüfen ist, ob sich zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem (zuvor unter anderen Bedingungen) vereinbarten Ausschluss des Versorgungsausgleichs eine evident einseitige, für den benachteiligten Ehegatten nicht zumutbare Lastenverteilung ergibt (BGH FamRZ 2008, 2011).
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2020 - 13 UF 6/19
    Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle ist zu prüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (vgl. BGH FamRZ 2014, 1978, Rn. 20 m.w.N.; Senat, BeckRS 2018, 37636).
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